BAUEN & MODERNISIEREN (Altbau-Modernisierung)
Schweizer Messe für Neubau, Umbau, Renovation, schöner Wohnen mehr...
Am 1. Oktober 2010 trat die neue Verordnung zur Holzdeklaration in Kraft. Der Bundesrat hat diese am 4. Juni 2010 beschlossen und den Vollzug dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen, BFK, übergeben.
Die Verordnung besagt, dass jede Person, die Holz oder Holzprodukte an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, Holzart und Holzherkunft deklarieren muss. Es besteht eine Übergangsfrist bis Ende 2011. Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt.
Das Projekt läuft nun in zwei Etappen weiter: In der Ersten werden alle Hölzer deren Herkunft relativ leicht zu ermitteln ist deklariert. Vorab betrifft das die Rund- und Rohhölzer und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz. Für die zweite Phase ist eine Ausdehnung auf die übrigen Hölzer geplant. Dies muss allerdings erst noch geprüft werden. Der Bundesrat wartet dafür noch die künftige EU Regelung ab, bevor er die letzte Etappe einleitet. Die Umsetzung der zweiten Etappe ist deshalb nicht vor dem Jahr 2013 zu erwarten.
Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen hat dafür eine Holzdatenbank auf ihre Webseite gestellt mit der die verschiedenen Holzarten deklariert werden können: Einfach den Namen eingeben und die Deklaration zeigt sich auf dem Bildschirm.
www.konsum.admin.ch
Ihr Kommentar zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.
Login