Die Klausner Holz Thüringen GmbH KHT , die am 27. Juni 2011 den Zuschlag für die Sägereianlage aus der Konkursmasse Mayr-Melnhof Swiss Timber AG erhielt, nahm von ihrem Recht Anspruch und leistete per 1. Juli 2011 erst eine Anzahlung über 8,5 Millionen Franken und beantragte für die Restzahlung eine Nachfrist. Die ihr gewährte Nachfrist bis 14. Juli 2011 nutzte KHT nicht ganz aus. Wie der Konkursverwalter Beat Caluori heute mitteilte, ging der Rest des Geldes gestern Abend ein.
Am 12. Juli 2011 ging die Restzahlung über 11 550 000 Franken , das ist der Restbetrag auf die Kaufsumme von 20,5 Millionen inklusive einem Verzugszins von 5 Prozent bei der Konkursverwaltung ein.
Aufgrund der vollständigenZahlung hat die Konkursverwaltung heute die erforderliche Freihandverkaufsverfügung erlassen. Innert 10 Tagen kann gegen diese Verfügung beim Bezirksgericht Imboden eine Beschwerde angehoben werden. Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist erwächst die Freihandverkaufsverfügung in Rechtskraft. Nach Ablauf dieser Beschwerdefrist, geht die Sägereianlage ins Eigentum der Klausner Holz Thüringen GmbH über. In der Folge hat die Klausner Holz Thüringen GmbH der Konkursverwaltung einen Abbauplan der Sägereianlage vorzulegen, der von der Konkursverwaltung zu genehmigen ist. Der Abbau und der Abtransport müssen spätestens 6 Monaten nach Rechtskraft der Freihandverkaufsverfügung abgeschlossen sein.
Die KHT will in den nächsten Tagen darüber informieren, wo sie die Sägereianlage aufbauen will.
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